Kooperationspartner der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie)

Gutachtenerstellung

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Gutachtenerstellung

Ein psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte sowie objektive Einschätzung, welche auf psychologischer Expertise beruht. Es dient der Klärung konkreter Fragestellungen und wird durch sorgfältige Diagnostik, Testverfahren und Gespräche erstellt. Das Gutachten liefert daraufhin eine fundierte Grundlage, welche als Entscheidungsbasis bei rechtlichen Fragestellungen dient. 

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Gutachten im Familienrecht

Gutachten im Familienrecht

Unsere psychologischen Gutachten im Familienrecht unterstützen bei der Klärung zentraler Fragestellungen nach § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) sowie § 1684 BGB (Umgangsrecht). Dabei werden Fragen zu Sorgerecht, Umgang und Erziehungsfähigkeit objektiv und wissenschaftlich fundiert bearbeitet.
Mit fachlich fundierter Diagnostik und nachvollziehbarer Beurteilung bieten wir Gerichten und Jugendämtern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage im Sinne des Kindeswohls.

Gutachten im Strafrecht

Unsere psychologischen Gutachten im Strafrecht bieten eine fundierte und objektive Einschätzung psychischer und persönlichkeitsbezogener Faktoren, die für die Beurteilung von Schuld- und Gefährdungsfragen nach §§ 20, 21 StGB relevant sind. Sie umfassen die Prüfung der Schuldfähigkeit, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit sowie psychologische Einschätzungen zur Sozial- und Legalprognose.
Besonders bei Entscheidungen über die Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung (§ 56 StGB) schaffen wir mit wissenschaftlich fundierten Methoden und neutraler Analyse eine verlässliche Grundlage für sachgerechte und differenzierte gerichtliche Entscheidungen.

Gutachten im Strafrecht
Gutachten im Jugendstrafrecht

Gutachten im Jugendstrafrecht

Psychologische Gutachten im Jugendstrafrecht dienen der Einschätzung des individuellen Entwicklungsstands und der persönlichen Reife nach §§ 3, 105 JGG. Unsere Gutachten beinhalten Reifebeurteilungen, Entwicklungsprognosen und die fundierte Einordnung der psychosozialen Entwicklung, um zu klären, ob eine strafrechtliche Behandlung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angemessen ist.

Gutachten im Sozialrecht

Psychologische Gutachten im Sozialrecht dienen der fundierten Bewertung individueller Leistungsfähigkeiten, gesundheitlicher Einschränkungen und sozialer Belastungsfaktoren gemäß den Bestimmungen des SGB II, SGB IX und SGB XII. Unsere Gutachten bieten eine objektive Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit, zu Teilhabe- und Eingliederungsbeeinträchtigungen sowie zu psychosozialen Belastungssituationen und unterstützen damit gerechte Entscheidungen in sozialrechtlichen Verfahren.

Wir erstellen wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Analysen, die den individuellen Lebenskontext berücksichtigen und eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Behörden, Gerichte und Sozialleistungsträger schaffen.

Gutachten im Sozialrecht
Gutachten im Jugendstrafrecht

IQ-Testungen

Unsere IQ-Testungen dienen der objektiven Erfassung kognitiver Fähigkeiten und intellektueller Leistungsprofile. Sie ermöglichen eine differenzierte Einschätzung von Denk- und Problemlösefähigkeiten, Lernvoraussetzungen sowie individuellen Stärken und Schwächen.

Zum Einsatz kommen wissenschaftlich anerkannte und standardisierte Testverfahren, deren Ergebnisse unter Berücksichtigung des persönlichen und sozialen Hintergrunds interpretiert werden. Ziel ist eine nachvollziehbare, praxisorientierte und fachlich fundierte Beurteilung der kognitiven Leistungsfähigkeit als Grundlage für psychologische, pädagogische oder sozialrechtliche Fragestellungen.